Als eine der wichtigsten Massnahmen zur Verbesserung der Finanzlage des Bundes hat eine Expertengruppe im Herbst einen Bericht an den Bundesrat gerichtet, in dem sie vorschlägt, den Bezug von Vorsorgekapital in der gleichen Weise zu besteuern wie die Auszahlung von Renten (zu dem Satz, der gelten würde, wenn eine jährliche Leistung ausbezahlt würde).

Diese Massnahme würde darauf abzielen, die privilegierte Besteuerung zu 1/5 der Sätze abzuschaffen alle

Kapital aus der zweiten und dritten Säule. Das Finanzdepartement schrieb in einer Mitteilung: „Der Bundesrat hatte die Absicht, das Paket der Entlastungsmassnahmen und damit die Regelung der Kapitalbezüge im Januar 2025 in die Vernehmlassung zu geben.“

Sollte eine solche Gesetzesänderung angenommen werden, würde sie frühestens am 1. Januar 2026 in Kraft treten.


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