Zur Erinnerung: Ab 2024 und spätestens bis 2027 müssen die öffentlichen Körperschaften des Kantons Waadt ihre Bücher nach dem Handbuch HRM2 vorlegen. Das Ziel dieser Migration ist die Harmonisierung der Kontenpläne der öffentlichen Körperschaften der Schweiz, wodurch eine bessere Vergleichbarkeit zwischen ihnen ermöglicht wird.

Die Fidinter AG hat als Revisionsstelle mehrerer öffentlicher Körperschaften einen pragmatischen Ansatz zur Prüfung der Migration auf HRM2 entwickelt. Die Prüfungsstrategie basiert auf einer Risikobewertung, einer Prüfung der Verfahren sowie einer Prüfung der Konformität mit den neuen HRM2-Standards.

Wenn Ihre Gemeinde den Übergang für 2025 geplant hat, muss sie die Vorjahresbilanz zwingend vom PCV (Plan Comptable Vaudois) auf den Kontenrahmen HRM2 umstellen, während die Umstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Investitionsrechnung optional bleibt. Drei wichtige Änderungen sind bei der Umstellung auf HRM2 ebenfalls zu berücksichtigen und zu dokumentieren:

Verwaltungsvermögen (VV) und Finanzvermögen (FV)
Jedes Grundstück im Besitz des Gemeinwesens ist detailliert zu analysieren und entsprechend seiner tatsächlichen Nutzung dem Verwaltungs- oder Finanzvermögen zuzuordnen. Ein Grundstück kann je nach Nutzung im Verhältnis seines Wertes zwischen dem Verwaltungs- und Finanzvermögen unterteilt werden.

Sonderfinanzierungen und Reservefonds
Reservefonds werden auf Buchhaltungsebene unterschiedlich behandelt, wobei zwischen folgenden Fonds unterschieden wird:

  • Sonderfinanzierungen: Sie betreffen selbstfinanzierte Bereiche.
  • Fonds: Dies sind Reserven, die durch Steuern und/oder feste Zuweisungen gespeist werden und über eine vom Gemeinderat beschlossene Regelung verfügen;
  • Vermächtnisse und Stiftungen ohne Rechtspersönlichkeit: Dies sind Rücklagen, die an ein Vermächtnis oder eine Schenkung mit einem vom Vermächtnisnehmer / Schenker bestimmten Zweck gebunden sind;
  • Vorfinanzierung: Dies sind Rückstellungen für eine bestimmte, kurzfristig geplante Investitionsausgabe des Verwaltungsvermögens ;
  • Rücklagen für die Haushaltspolitik: Dies sind die anderen, oben nicht festgelegten Mittel.

Wir empfehlen Ihnen daher, eine Analyse Ihrer verschiedenen Fonds vorzunehmen, um deren zukünftige Behandlung unter HRM2 zu bestimmen.

Finanzielle Abschlüsse
Obwohl einige Dokumente bereits vor dem Übergang zu HRM2 existieren, werden mehr Informationen in den Jahresabschlüssen obligatorisch sein und müssen bei der Revision des Jahresabschlusses geprüft werden.

Wir weisen insbesondere auf die folgenden Neuerungen hin:

  • Eine zweistufige Gewinn- und Verlustrechnung, die insbesondere zwischen dem operativen Ergebnis und dem Ergebnis aufgrund von Aufwendungen und Erträgen ausserordentlicher Art unterscheidet;
  • Eine Investitionsrechnung und eine Cashflow-Tabelle für alle Gemeinden ;
  • Ein deutlich erweiterter Anhang zum Jahresabschluss, der unter anderem eine Zusammenfassung der Grundsätze für den Jahresabschluss und der Ausnahmeregelungen, eine Tabelle zum Stand des Eigenkapitals, eine Tabelle zu den Gemeindeverbänden, eine Tabelle zu Wertpapieren und Beteiligungen, eine Tabelle zu Darlehen und Garantien (die auch Eventualverbindlichkeiten umfasst) sowie einen Anlagenspiegel enthält.

INTERVENTIONEN DER REVISIONSSTELLE VON 2025

Die Fidinter AG unterscheidet zwei Zeiträume (Herbst 2025 und erstes Halbjahr 2026) für ihre Interventionen bei der Migration auf HRM2 sowie für die Revisionsarbeiten, die das erste Jahr betreffen.

HERBST 2025
Im Sommer 2025 werden die Mandatsleiter der Fidinter AG mit dem Börsen- oder Finanzstadtrat Kontakt aufnehmen, um die Zwischenrevision und ihr Kommen im Herbst 2025 zu vereinbaren.

Die Zwischenrevision wird sich mit der Kontrolle der Migration zu HRM2 sowie mit den Vorbereitungsarbeiten für die jährliche Revision befassen. Diese Arbeiten werden Folgendes umfassen:

  • Die Überprüfung der Eröffnungsbilanz anhand der Umrechnungstabelle und der Schlussbilanz 2024 ;
  • Die Überprüfung der Existenz und Konformität der Investitionstabelle gemäss den HRM2 -Richtlinien;
  • Sowie die Kontrolle der Existenz der Entwürfe des Jahresabschlusses und der Anhänge, die beim Jahresabschluss zu ergänzen sind.

Die Dokumentation der Fonds wird ebenfalls angefordert, um die Überprüfung dieser Fonds vorzunehmen. Schliesslich wird eine Liste der Dokumente übermittelt, die für die Abschlussprüfung vorbereitet werden müssen.

ERSTES HALBJAHR 2026

Im ersten Halbjahr 2026 wird sich die Revision auf die Einhaltung der HRM2-Rechnungslegungsstandards konzentrieren, insbesondere auf die Verbuchung und den Abschluss des Geschäftsjahres sowie auf die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung der neuen obligatorischen Anhänge.

Es wird auch ein Follow-up durchgeführt, um die offenen Punkte zu behandeln, die bei den Vorbereitungsarbeiten im Herbst 2025 identifiziert wurden. Fidinter SA steht selbstverständlich für weitere Fragen zur Verfügung.

-> Link zur Website des Kantons Waadt – MCH 2 <- -.

Sophie Blank
Spezialistin im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Handlungsbevollmächtigte


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