Die Reform des Bundesgesetzes über die Besteuerung von Leibrenten ist in Kraft getreten
am 1. Januar 2025
Da das Parlament eine Revision der Regeln zur Einkommensbesteuerung von Leibrenten aus der freien Vorsorge (Säule 3b) verabschiedet hat, profitiert diese Vorsorgelösung seit dem 1. Januar 2025 von einer günstigeren Besteuerung.
Diese neuen Bestimmungen gelten sowohl für in der Vergangenheit abgeschlossene als auch für zukünftige Policen.
Leibrenten (Säule 3b) werden bis zum 31. Dezember 2024 mit 40% der erhaltenen Renten als Einkommen besteuert.
Ab dem 1. Januar 2025 werden die Renten für den Anteil der garantierten Rente und für die Rente aus der Überschussbeteiligung (Gewinnumverteilung) zu unterschiedlichen Sätzen besteuert.
Der Anteil der garantierten Rente wird mit dem Höchstzinssatz besteuert.
der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht nach dem Jahr des Abschlusses der Police festgelegt wird, und nicht mehr zu 40%. Für 2024 wurde der Steuersatz auf 1% und für 2025 auf 4% festgelegt.
Was den Anteil der Rente aus der Überschussbeteiligung betrifft, so wird dieser zu 70% und nicht mehr zu 40% besteuert.
Alle Personen, die im Besitz einer 3b-Leibrentenversicherungspolice sind, sind von dieser Änderung betroffen und sollten eine geringere Steuerlast zu tragen haben.
Der Versicherer wird verpflichtet sein, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für ihre Besteuerung erforderlich sind.
Diese Publikation enthält allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für detaillierte Recherchen oder sachkundige Beratung. Eine Haftung für den Inhalt ist ausgeschlossen. Bei konkreten Fragen sollten Sie sich an den Autor wenden.