Die Steuerverwaltung des Kantons Waadt (ACI) hat ihre Praxis bezüglich der Vergütung von Stiftungsratsmitgliedern in ihrer Richtlinie präzisiert, die am 29. Januar unter dem Titel „Directives en matière d’indemnisation des membres d’organes d’entités exonérées d’impôts en raison de leur but de pure utilité publique (PUP)“ veröffentlicht wurde. Die Information ist besonders wichtig, da die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Richtlinie direkten Einfluss auf die Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung für rein gemeinnützige Körperschaften (PUP) hat.

Bei leitenden Mitgliedern, die weniger als 60 Stunden pro Jahr aufwenden, wird ein Engagement dieser Dauer in der Regel als nicht aussergewöhnlich angesehen.

In diesen Situationen können ehrenamtliche Mitglieder anstelle der Erstattung der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von maximal CHF 300 pro Sitzung (d. h. CHF 3’600 pro Jahr) erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Praxis durch ein spezielles Reglement geregelt werden muss, das der Genehmigung der ICA unterliegt. Diese Beträge sind nicht steuerpflichtig, und es ist kein Lohnausweis erforderlich.

Wenn sich führende Mitglieder für mehr als 60 Stunden pro Jahr engagieren, ist eine detaillierte Regelung unerlässlich. Darin sollte festgelegt werden, wie die Vergütungen gezahlt werden, es sollte eine Leistungsbeschreibung enthalten sein, die Methode zur Festlegung der Vergütungen erläutert werden, die Zahlungsmodalitäten beschrieben werden, festgelegt werden, dass die Vergütungen als steuerpflichtiges Einkommen deklariert werden, und die Ausstellung eines Lohnausweises vorgesehen werden.

Dieses Reglement sowie alle späteren Änderungen müssen von der ICA genehmigt werden. Schliesslich legt die Richtlinie eine Obergrenze von CHF 10’000 für wiederkehrende Mandate wie Buchführung, Revisionsstellenmandate sowie administrative Aufgaben fest, die von einem leitenden Mitglied oder einer ihm nahestehenden Person ausgeführt werden.

Die Erwähnung des Mandats der Revisionsstelle scheint aus offensichtlichen Gründen der Unabhängigkeit überflüssig zu sein. Über den oben genannten Betrag hinaus muss die ICA vorgängig konsultiert werden. Die Richtlinie hat zwar den Vorteil, die Praxis der ACI zu klären, doch ihre restriktive Seite könnte die Rekrutierung von leitenden Mitgliedern noch schwieriger machen.

Dies gilt umso mehr angesichts der ihnen obliegenden Verantwortung, zumal Stiftungsratsmitglieder im Gegensatz zu Verwaltungsratsmitgliedern grundsätzlich nie eine Entlastung für ihre Geschäftsführung erhalten.

Denis Wulliamoz
Diplomierter Wirtschaftsprüfer, Direktor



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